Masthühner
Die Europäische Kommission hat im Mai 2005 einen Richtlinien-Vorschlag mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern veröffentlicht. Zwar benennt die Kommission in der Begründung die wichtigsten Tierschutz-Probleme, die der Wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Union bereits im Jahr 2000 dargelegt hat. Allerdings finden sich kaum Vorgaben, die dazu beitragen können, die beschriebenen Defizite wirksam zu lindern.
Schnelles Wachstum führt zu unglaublichem Leid
VIER PFOTEN setzt sich für eine europäische Richtlinie zum Schutz von Masthühnern ein, die diesen Namen zu Recht trägt. Eine europaweite Norm hat zudem für die Halter den Vorteil, dass Wettbewerbsnachteile durch nationale Sonderwege weitgehend ausgeschlossen sind.In nur 32 Tagen erreichen heute Masthühner ihr Schlachtgewicht. Wie bei kaum einer anderen Nutztier-Spezies führen schnelles Wachstum und hochgradig intensivierte Haltung zu Leiden, Erkrankungen und Schäden.
Die negativen Auswirkungen der einseitigen Wachstumszucht auf das Wohlergehen der betroffenen Tiere, sind trotz ihres kurzen Lebens vielfältig. Für den EU-Ausschuss ist die einseitige Zucht eine der wichtigsten Ursachen für die bestehenden Tierschutzprobleme. Er zählt im Zusammenhang mit den Zuchtpraktiken unter anderem folgende Krankheiten und Schäden auf:
- Als direkte Folgen treten vermehrt Stoffwechselerkrankungen wie Bauchwassersucht und der sogenannte Herztod auf.
- Die aufgrund des schnellen Wachstums stark eingeschränkte Mobilität der Masthühner führt zu Beinschwäche und Lahmheiten.
- Andauerndes Sitzen der Hühner führt in Verbindung mit schlechter Einstreuqualität zur Bildung von Hautkrankheiten wie Brustblasen, Hautverbrennungen und Fußballenerkrankungen, die Eingangspforten für Infektionen bilden.
Zusammen mit Mängeln bei der Tierhaltung führen diese Defizite zu drastisch erhöhten Sterberaten. Insgesamt ist der Richtlinien-Vorschlag unzureichend, da er zentrale Tierschutzaspekte gänzlich ignoriert und nur mangelhaft regelt.
VIER PFOTEN fordert daher folgende Verbesserungen:
Berücksichtigung der Zuchtproblematik und der Defizite in den Elterntierbetrieben, zum Beispiel durch eine Begrenzung der Gewichtszunahmen.
- Keine Einführung eines Zweiklassenmodells: Die Tierschutzanforderungen müssen für alle Betriebe gleichermaßen gelten. Begrenzung der Besatzdichte auf maximal 17 Tiere pro Quadratmeter Grundfläche.
- Die Zusatzanforderungen, wie beispielsweise Temperaturvorgaben, müssen deutlich verbessert werden und für alle Betriebe gelten.
- Sterberaten und Gesundheitszustand der Hühner müssen bei allen Betrieben erfasst werden. Die vorgeschlagenen Grenzwerte müssen verschärft und Verstöße angemessen sanktioniert werden.
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